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Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern

Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV) ist für die Widerspruchsbescheidung und die rechtliche Beratung der Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe sowie den Abschluss von Vereinbarungen auf Landesebene sowie mit den Einrichtungen/Diensten der Behindertenhilfe und den Pflegeeinrichtungen zuständig. Des Weiteren nimmt er die Aufgaben des Landesjugendamtes als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe war.

Nils Voderberg

Ständiger Vertreter in der Hauptversammlung
Direktor des Kommunalen Sozialverbandes

Am Grünen Tal 19
19063 Schwerin

www.ksv-mv.de/startseite.html

info@ksv-mv.de

Fot von Nils Voederberg - Direktor des KSV Mecklenburg-Vorpommern; Quelle: Nils Voderberg

Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Download im PDF-Format

Eine Hand hält drei Paragraphensymbole. Quelle: © sdecoret /stock.adobe.com

Landesrahmenvertrag für Leistungen der Enigliederungshilfe nach dem SGB IX

Die Verhandlungen der der Träger der Eingliederungshilfe und der Vereinigungen der Leistungserbringer sind noch nicht abgeschlossen. Sobald der Vertrag abgeschlossen wurde, werden wir Sie hier informieren.

Ein Mann überprüft einen Vertrag.

Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des BTHG

Die Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer haben eine Übergangsvereinbarung die Zeit vom 1. Januar 2020 bis längstens 31. Dezember 2020 abgeschlossen.

Download der Übergangsvereinbarung im PDF-Format

Ein Mann hält bunte Luftballons und die Hand seiner Freundin, die mit ihm auf einer Brücke ist. Quelle:  © Jenny Sturm/stock.adobe.com