Unsere Aufgaben
Für wen und was setzt sich die BAGüS ein?
Unsere Aufgaben
Unsere Mitglieder sind zuständig für diese Gesetze:
- Leistungen der Eingliederungs-Hilfe
aus dem Sozial-Gesetz-Buch 9
- Hilfe zur Pflege
aus dem Sozial-Gesetz-Buch 12
- Und anderen Leistungen
aus dem Sozial-Gesetz-Buch 12
Die genaue Aufgaben-Verteilung kann in jedem Bundes-Land anders sein.
Die Eingliederungs-Hilfe und die Hilfe zur Pflege haben viele Bereiche.
Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen:
- Leistungen zur Hilfe für das Leben in der eigenen Wohnung oder in einer besonderen Wohn-Formen. Früher lebten einige Menschen in Heimen, auch Wohnheime oder stationäre Einrichtungen genannt. Die heißen jetzt: besondere Wohn-Formen.
- Förderung von Kindergarten-Plätzen für Kinder mit und ohne Behinderung und heilpädagogischen Kindergärten
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben. Vor allem in Werkstätten für behinderte Menschen. Kurz WfbM. Und auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
- Hilfs-Mittel, zum Beispiel Rollstühle oder spezielle Autos
Für Menschen mit Pflege-Bedarf:
- Pflege und Betreuung in Pflege-Einrichtungen
- In stationären Pflege-Einrichtungen und in teil-stationären
Stationär heißt: Es ist immer jemand zur Pflege da. Tag und Nacht.
Teil-stationär heißt: Es ist jemand für einige Stunden zur Pflege da.
- Man kann auch ambulante Pflege bekommen. Das heißt ein Pflege-Dienst kommt zu einem nach Hause.