Verwaltungsvereinbarung zur Amtshilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe
Die Durchführung der Gesamtplanung stellt für die Träger der Eingliederungshilfe insbesondere dann eine Herausforderung dar, wenn die leistungsberechtigte Person ihre Leistungen im Bereich eines anderen Trägers der Eingliederungshilfe bezieht. Ziel dieser Verwaltungsvereinbarung ist es, die Hindernisse bei der Durchführung der Amtshilfe zu reduzieren.
Vereinbarungspartner
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht aller Behörden, die der Vereinbarung zur Amtshilfe beigetreten sind sowie die Behörden, die einmal Teil der Vereinbarung waren. Die Tabelle ist nach dem Ort der Behörde sortiert. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird von der BAGüS nicht übernommen.
Vereinbarungspartner | Straße und Hausnummer | Postleitzahl | Ort | Beitrittsdatum | Ausstiegsdatum |
---|---|---|---|---|---|
Stadt Heidelberg |
Bergheimer Straße 155 |
69115 |
Heidelberg |
01.01.2025 |
|
Landschaftsverband Rheinland (LVR) |
Kennedy-Ufer 2 |
50679 |
Köln |
01.01.2025 |
|
Kreis Herzogtum Lauenburg |
Barlachstraße 2 |
23909 |
Ratzeburg |
01.01.2025 |
|
Ennepe-Ruhr-Kreis |
Postfach 420 |
58317 |
Schwelm |
01.02.2025 |
|
Kreis Sonneberg |
Bahnhofstraße 66 |
96515 |
Sonneberg |
01.01.2025 |