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Verwaltungsvereinbarung zur Amtshilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe

Die Durchführung der Gesamtplanung stellt für die Träger der Eingliederungshilfe insbesondere dann eine Herausforderung dar, wenn die leistungsberechtigte Person ihre Leistungen im Bereich eines anderen Trägers der Eingliederungshilfe bezieht. Ziel dieser Verwaltungsvereinbarung ist es, die Hindernisse bei der Durchführung der Amtshilfe zu reduzieren.

Vereinbarungspartner

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht aller Behörden, die der Vereinbarung zur Amtshilfe beigetreten sind sowie die Behörden, die einmal Teil der Vereinbarung waren. Die Tabelle ist nach dem Ort der Behörde sortiert. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird von der BAGüS nicht übernommen.

Vereinbarungspartner Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Beitrittsdatum Ausstiegsdatum

Stadt Heidelberg

Bergheimer Straße 155

69115

Heidelberg

01.01.2025

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Kennedy-Ufer 2

50679

Köln

01.01.2025

Kreis Herzogtum Lauenburg

Barlachstraße 2

23909

Ratzeburg

01.01.2025

Ennepe-Ruhr-Kreis

Postfach 420

58317

Schwelm

01.02.2025

Kreis Sonneberg

Bahnhofstraße 66

96515

Sonneberg

01.01.2025