Bayerisches Teilhabegesetz I
Das BayTHG I wurde am 16. Januar 2018 verkündet. Für die Regelungen des BTHG wird es ein Bayerisches Teilhabegesetz II (BayTHG II) geben.
Die sieben bayerischen Bezirke sind in der Verfassung des Freistaates Bayern verankerte kommunale Gebietskörperschaften und bilden neben den Gemeinden und den Landkreisen und kreisfreien Städten die dritte kommunale Ebene. Sie stellen damit eine Besonderheit im kommunalen System dar. In anderen Bundesländern nehmen diese Aufgaben zum Teil Landschafts- bzw. Landeswohlfahrtsverbände wahr.
Der Bezirk Mittelfranken schafft und unterstützt öffentliche Einrichtungen für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl aller Bürgerinnen und Bürger, die in Mittelfranken leben.
Ständiger Vertreter in der Hauptversammlung
Leiter des Sozialreferats des Bezirks Mittelfranken
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
www.bezirk-mittelfranken.de/soziales
sozialreferat@bezirk-mittelfranken.de
Der Bezirk Niederbayern schafft und unterstützt vor allem Einrichtungen in den Bereichen Soziales und Psychiatrie. Ausgaben, die knapp 90% des Bezirkshaushalts ausmachen. Sein Engagement ist eng mit dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger Niederbayerns verbunden.
Ständiger Vertreter in der Hauptversammlung
Leiter der Sozialverwaltung des Bezirks Niederbayern
Am Lurzenhof 15
84036 Landshut
www.bezirk-niederbayern.de/soziales/
sozialverwaltung@bezirk-niederbayern.de
Der Bezirk Oberbayern ist zuständig für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie die Hilfe zur Pflege. Soziale Aufgaben wie diese machen einen Schwerpunkt der Arbeit des Bezirks aus; dafür wendet der Bezirk Oberbayern rund 90 Prozent seines Haushalts auf. Darüber hinaus engagiert er sich in vielen anderen Bereichen, beispielsweise im Gesundheitswesen und Bildungsbereich.
Ständiger Vertreter in der Hauptversammlung
Leiter der Abteilung Soziales des Bezirks Oberbayern
Prinzregentenstraße 14
80538 München
www.bezirk-oberbayern.de/Soziales
svleitung@bezirk-oberbayern.de
Der Bezirk Oberfranken nimmt in seinem Gebiet vor allem soziale Aufgaben wie die Hilfe für Menschen mit Behinderung und seelischen Erkrankungen oder die Hilfe für alte Menschen in Pflegeheimen wahr. Der Bezirk ist aber auch ein Kompetenzzentrum in Fragen zur Gesundheitsversorgung, Kultur- und Heimatpflege, Landwirtschaft und Fischerei.
Ständige Vertreterin in der Hauptversammlung
Leiterin der Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
www.bezirk-oberfranken.de/bezirk/verwaltung/abteilung-2-sozialverwaltung/
sozialverwaltung@bezirk-oberfranken.de
Der Bezirk Oberpfalz nimmt überörtliche Aufgaben der Daseinsvorsorge (z.B. Soziales, Gesundheit, kulturelles Leben, Natur und Umwelt) wahr. Außerdem ist der Bezirk Oberpfalz Träger öffentlicher Einrichtungen, die für das soziale, gesundheitliche und kulturelle Wohl der Oberpfälzer Bürger sorgen.
Vorstandsmitglied und ständiger Vertreter in der Hauptversammlung
Direktor der Bezirksverwaltung des Bezirks Oberpfalz
Ludwig-Thoma- Straße 14
93051 Regensburg
www.bezirk-oberpfalz.de/soziales-gesundheit
sozialverwaltung@bezirk-oberpfalz.de
Der Bezirk Schwaben versteht sich als Partner der Bürgerinnen und Bürger in Schwaben. Mit seinen Dienstleistungen und Angeboten wirkt er unmittelbar in viele Lebensbereiche hinein, wie zum Beispiel Soziale Hilfen, Gesundheit, Kultur, Bildung und Umwelt.
Ständige Vertreterin in der Hauptversammlung
Leiterin der Sozialverwaltung des Bezirks Schwaben
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
www.bezirk-schwaben.de/soziale-hilfen/
info@bezirk-schwaben.de
Der Bezirk Unterfranken hilft pflegebedürftigen, behinderten und psychisch kranken Menschen. Er ist zudem Träger von Fachkliniken sowie mehrerer Heime. Weitere Aufgabenschwerpunkte des Bezirk Unterfranken sind unter anderem die regionale Kulturarbeit, die Partnerschaft mit dem Departement Calvados, die Fachberatung für Kellertechnik und Kellerwirtschaft sowie die Fachberatung für Fischerei.
Ständige Vertreterin in der Hauptversammlung
Leiterin der Sozialverwaltung des Bezirks Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
www.bezirk-unterfranken.de/ueberuns/verwaltung/sv/index.html
sozialverwaltung@bezirk-unterfranken.de
Das BayTHG I wurde am 16. Januar 2018 verkündet. Für die Regelungen des BTHG wird es ein Bayerisches Teilhabegesetz II (BayTHG II) geben.
Die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag laufen noch. Für die Übergangszeit 2020–2022 gilt eine befristete Vereinbarung.
Die Träger der Eingliederungshilfe und Leistungserbringer haben eine Übergangsvereinbarung für 2020 bis Ende 2021 geschlossen.
Ziel ist, den Übergang von Werkstätten oder anderen Leistungsanbietern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Gültig ab 1.12.2019.
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