Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Landesrahmenvertrag für Leistungen der Enigliederungshilfe nach dem SGB IX
Die Verhandlungen der der Träger der Eingliederungshilfe und der Vereinigungen der Leistungserbringer sind noch nicht abgeschlossen. Sobald der Vertrag abgeschlossen wurde, werden wir Sie hier informieren.

Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des BTHG
Die Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer haben eine Übergangsvereinbarung die Zeit vom 1. Januar 2020 bis längstens 31. Dezember 2020 abgeschlossen.

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