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Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Landschaftsverbände. Dies sind für den westfälisch-lippischen Landesteil der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und für den rheinischen Landesteil der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Beide Landschaftsverbände engagieren sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen in Nordrhein-Westfalen.

Landschaftsverband Rheinland

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist einer der größten Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Er betreibt 41 Förderschulen, darunter Schulen für Sehbehinderte, Gehörlose und körperlich beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, mehrere psychiatrische und orthopädische Kliniken, die Heilpädagogischen Netze sowie ein umfassendes Unterstützungsangebot wie Wohnhilfen und Beratungsstellen. Er sichert die Kulturpflege in dem er Museen und Gedenkstätten, Kulturelle Förderinstitutionen und Einrichtungen zur Denkmalpflege, Archiv- und Medienstelle sowie regionale Forschungszentren wie das LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte betreibt.

Logo des Landschaftsverbandes Rheinland.

Dirk Rist

BAGüS-Vorsitzender
LVR-Sozialdezernent

Dr.-Simons-Straße 2
50679 Köln

www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/lpsoziales.jsp

soziales@lvr.de

Auf dem Bild ist Dirk Rist zu sehen.

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen und zwei Besucherzentren und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderungen. Soziales, Psychiatrie, Maßregelvollzug, Jugend und Schule und Kultur – das sind die fünf Felder, in denen der LWL seine Aufgaben wahrnimmt, indem er zum Beispiel Museen, Schulen, psychiatrische und forensische Kliniken betreibt.


 

Takis Mehmet Ali

LWL-Sozialdezernent, Mitglied des Vorstandes und ständiges Mitglied der Hauptversammlung

Warendorfer Straße 26 - 28
48133 Münster

www.lwl.org/de/LWL/Soziales/Portal/

soziales@lwl.org

Auf dem Bild ist Takis Mehmet Ali zu sehen.

Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ( AG-BTHG) NRW

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 11. Juli 2018 das Ausführungsgesetz beschlossen. Damit wurden die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des BTHG geschaffen und die Träger der Eingliederungshilfe bestimmt.

Download des Gesetzes im PDF-Format

Eine Hand hält drei Paragraphensymbole. Quelle: © sdecoret /stock.adobe.com

Landesrahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Am 23. Juli 2019 wurde der Landesrahmenvertrag unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt den Rahmen für die Unterstützungsleistungen für ca. 250.000 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in Nordrhein-Westfalen ab 2020.

Download des Landesrahmenvertrags im PDF-Format

Die Vertragspartner nach Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages NRW. Quelle: © LWL