Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ( AG-BTHG) NRW
Der NRW-Landtag hat 2018 das Ausführungsgesetz beschlossen. Damit wurden die NRW-Voraussetzungen und Zuständigkeiten zur BTHG-Umsetzung geschaffen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Landschaftsverbände. Dies sind für den westfälisch-lippischen Landesteil der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und für den rheinischen Landesteil der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Beide Landschaftsverbände engagieren sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen in Nordrhein-Westfalen.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die etwa 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem LVR-Verbund für WohnenPlusLeben erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke. Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR.
BAGüS-Vorsitzender
LVR-Sozialdezernent
Dr.-Simons-Straße 2
50679 Köln
www.lvr.de/soziales
soziales@lvr.de
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen und zwei Besucherzentren und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderungen. Soziales, Psychiatrie, Maßregelvollzug, Jugend und Schule und Kultur – das sind die fünf Felder, in denen der LWL seine Aufgaben wahrnimmt, indem er zum Beispiel Museen, Schulen, psychiatrische und forensische Kliniken betreibt.
Mitglied des Vorstandes und ständiges Mitglied der Hauptversammlung
LWL-Sozialdezernent
Warendorfer Straße 26 - 28
48133 Münster
www.lwl.org
soziales@lwl.org
Der NRW-Landtag hat 2018 das Ausführungsgesetz beschlossen. Damit wurden die NRW-Voraussetzungen und Zuständigkeiten zur BTHG-Umsetzung geschaffen.
2019 wurde der Landesrahmenvertrag unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt den Rahmen für die Unterstützungsleistungen für ca. 250.000 Menschen in NRW.
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