Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Landschaftsverbände. Dies sind für den westfälisch-lippischen Landesteil der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und für den rheinischen Landesteil der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Beide Landschaftsverbände engagieren sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen in Nordrhein-Westfalen.
Matthias Münning
Vorsitzender der BAGüS
LWL-Sozialdezernent
Warendorfer Straße 26 - 28
48133 Münster
Dirk Lewandrowski
Vorstandsmitglied und ständiger Vertreter in der Hauptversammlung
LVR-Sozialdezernent
Hermann-Pünder-Str. 1
50679 Köln
Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ( AG-BTHG) NRW
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 11. Juli 2018 das Ausführungsgesetz beschlossen. Damit wurden die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des BTHG geschaffen und die Träger der Eingliederungshilfe bestimmt.

Landesrahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Am 23. Juli 2019 wurde der Landesrahmenvertrag unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt den Rahmen für die Unterstützungsleistungen für ca. 250.000 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in Nordrhein-Westfalen ab 2020.

Weiterführende Links
- Weiter zur Landtagsdokumentation zum AG-BTHG NRW
- Weiter zur Wissensplattform des LWL zur Umsetzung des BTHG
- Weiter zur Seite des Inklusionsamts Soziale Teilhabe des LWL
- Weiter zur Wissensplattform des LVR zur Umsetzung des BTHG
- Weiter zur Seite des LVR zum Thema Soziales
- Weiter zur Übersicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes der durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete von Einpersonenhaushalten in NRW
Telefonisches Informationsangebot zur Umsetzung BTHG
BTHG-Hotline des LWL und des LVR
Die Hotlines informieren Rund um das BTHG.
- Beim LWL erreichen Sie die Hotline:
von montags bis donnerstags jeweils von 8 bis 20 Uhr
Telefonnummer : 0251 591 5115
- Beim LVR erreichen Sie die Hotline:
von montags bis donnerstags jeweils von 9 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr
Telefonnummer: 0221 809 6800
