Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Landschaftsverbände. Dies sind für den westfälisch-lippischen Landesteil der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und für den rheinischen Landesteil der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Beide Landschaftsverbände engagieren sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen in Nordrhein-Westfalen.
Johannes Chudziak
LWL-Sozialdezernent und ständiges Mitglied der Hauptversammlung
Warendorfer Straße 26 - 28
48133 Münster

Dirk Lewandrowski
BAGüS-Vorsitzender
LVR-Sozialdezernent
Dr.-Simons-Straße 2
50679 Köln

Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ( AG-BTHG) NRW
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 11. Juli 2018 das Ausführungsgesetz beschlossen. Damit wurden die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des BTHG geschaffen und die Träger der Eingliederungshilfe bestimmt.

Landesrahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Am 23. Juli 2019 wurde der Landesrahmenvertrag unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt den Rahmen für die Unterstützungsleistungen für ca. 250.000 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in Nordrhein-Westfalen ab 2020.

Weiterführende Links
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- Weiter zur Seite des LWL-Inklusionsamtes Arbeit
- Weiter zur Wissensplattform des LVR zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
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