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Gremienstruktur

Hauptversammlung

Unser wichtigstes Organ ist die Hauptversammlung. Sie besteht aus den Mitgliedern der BAGüS und findet mindestens zweimal im Jahr statt. Zu den Aufgaben der Hauptversammlung gehört die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Die Hauptversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden/die Vorsitzende und zwei Stellvertreter/innen. Sie wählt zudem die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Fachausschüsse sowie die weiteren Mitglieder des Vorstandes.

Ein Gruppenbild der Mitglieder der Hauptversammlung im Jahr 2023. Quelle: © BAGüS

Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte der BAGüS. Er handelt auf der Basis der Beschlüsse der Hauptversammlung und der empfehlenden Beschlüsse der Fachausschüsse.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einer Stellvertreterin, den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Fachausschüsse, sowie mindestens drei, höchstens jedoch sechs weiteren Personen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Vorstandsmitglieder der BAGüS im Jahr 2023. Quelle: © BAGüS

Unsere Expertengremien...

... die Fachausschüsse

Wir verfügen über vier Fachausschüsse, die jeweils eigene Themenschwerpunkte bearbeiten und entsprechend unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Jedes Mitglied ist berechtigt, an den Sitzungen der Fachausschüsse teilzunehmen. Dort werden die fachlichen Entscheidungen der Hauptversammlung themenbezogen beraten und vorbereitet.

Die Arbeit an Präsentationsmedien. Quelle: © Skitterphoto/pixabay.com

Fachausschuss I

Schulbildung und Soziale Teilhabe

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

• die Frühförderung und vorschulische Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder

• die Schulausbildung behinderter Kinder und Jugendlicher

• die Umsetzung und Weiterentwicklung der Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach dem SGB IX

• die Entwicklung von Angeboten für älter werdende Menschen mit Behinderungen und Abgrenzungsfragen zur Pflege

• tagesstrukturierende Maßnahmen im Rahmen der Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach dem SGB IX

• Vertragsrecht sowie Qualitätsentwicklung und -sicherung für Leistungen der Sozialen Teilhabe nach dem SGB IX

• Fragen des Heimrechts in der Eingliederungshilfe

• Versorgung mit Hilfsmitteln im Sinne der §§ 47, 84 SGB IX

Fachausschuss II

Schulische Berufsausbildung und Teilhabe am Arbeitsleben

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

• die schulische Berufsausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen

• die Hilfen zum Besuch einer Hochschule

• die Umsetzung und Weiterentwicklung der Teilhabeleistungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie der Beschäftigungsangebote in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), bei anderen Leistungsanbietern, im Rahmen des Budgets für Arbeit und des Budgets für Ausbildung sowie Angebote in Tagesförderstätten

• Fragen der Abgrenzung der Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben zu anderen Leistungsträgern

• Vertragsrecht sowie Qualitätsentwicklung und - sicherung für Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX

• Fragen der Werkstattvermeidung und des Übergangs aus Werkstätten

Fachausschuss III

Altenhilfe und Pflege

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

• Altenhilfe

• Hilfe zur Pflege

• Auslegung und Weiterentwicklung des SGB XI und Abgrenzung zu anderen Sozialleistungsbereichen, insbesondere zur Eingliederungshilfe

• Leistungs-, Qualitäts-, Vergütungsvereinbarungen nach dem SGB XI

• Begleitung und Unterstützung bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB XI (bundeseinheitliche Empfehlungen)

• Qualitätsentwicklung und -sicherung für Einrichtungen und Dienste nach dem SGB XI

• Hospizwesen

• Fragen des Heimrechts in der Pflege

Fachausschuss IV

Betreuungsangelegenheiten

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

• Grundsatzfragen des Betreuungswesens

• die inhaltliche Fortentwicklung des Betreuungsrechts

• Qualitätsentwicklung und -sicherung im Betreuungswesen, insbesondere für die Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine

• Förderung des Ehrenamtes im Betreuungswesen

• Förderung der Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Unser Vorsitzender und unsere stellvertretenden Vorsitzenden

Dirk Lewandrowski

Seit 2023 ist Dirk Lewandrowski, Sozialdezernent des LVR, Vorsitzender der BAGüS. Er löst Matthias Münning (LWL) ab, der das Amt seit 2008 inne hatte.

 

Mehr über Dirk Lewandrowski

Ein Foto von Dirk Lewandrowski. Quelle: © BAGüS

Dr. Andreas Jürgens

Seit 2012 vertritt Dr. Andreas Jürgens die Interessen unseres Mitglieds aus Hessen in unseren Gremien. Seit 2019 ist er stellvertretender Vorsitzender.

Mehr über Dr. Andreas Jürgens

Ein Foto von Dr. Andreas Jürgens. Quelle: © BAGüS

Ingo Tscheulin

Ingo Tscheulin vertritt Hamburg seit 2019 im Vorstand der BAGüS. Im Jahr 2022 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

 

Mehr über Ingo Tscheulin

Ein Foto von Ingo Tscheulin. Quelle: © BAGüS

Geschäftsstelle

Wir unterhalten eine Geschäftsstelle, die von zwei Geschäftsführern geleitet wird. Sie unterstützen den Vorsitzenden bei der Erledigung seiner Aufgaben und vertreten uns in den Gremien auf Bundesebene. Darüber hinaus nehmen sie an den Sitzungen der Hauptversammlung, des Vorstandes und der Fachausschüsse teil.

Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz bei dem überörtlichen Leistungträger, dem der Vorsitzende angehört. Sie ist folglich in Köln beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) angesiedelt.

Unsere Geschäftsführer

Carsten Mertins

Carsten Mertins ist seit 2016 Geschäftsführer. Zuvor hat er 15 Jahre lang den Bereich "Grundsatzangelegenheiten im Sozialhilferecht" beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe geleitet.

 

Kontaktdaten und Themenbereiche

Ein Foto von Carsten Mertins. Quelle: © BAGüS

Thomas Haberl

Thomas Haberl ist seit 2023 Geschäftsführer. Zuvor hat er viele Jahre im Sozialdezernat des Landschaftsverbandes Rheinland gearbeitet und verfügt über umfangreiche Projekterfahrung.

 

Kontaktdaten und Themenbereiche

Ein Foto von Thomas Haberl. Quelle: © BAGüS