Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe (SGB XII) und der Eingliederungshilfe (SGB IX) in Deutschland.
Je nach Landesrecht sind dies entweder die Bundesländer selbst oder höhere Kommunalverbände wie etwa die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR), der Landeswohlfahrtsverband Hessen oder der Kommunale Sozialverband Sachsen.
Welchen Zweck verfolgen wir?
Zweck der BAGüS sind Zusammenarbeit und Austausch in organisatorischen, fachlichen und fiskalischen Fragen mit dem Ziel
zu weitestgehend einheitlicher Rechtsanwendung, wirksamer Gestaltung der Leistungen für Menschen in besonderen Lebenslagen,
zu effektivem Verwaltungshandeln sowie zur Weiterentwicklung lebensnaher und praxisgerechter rechtlicher Regelungen beizutragen.
Zweck der BAGüS ist auch die Mitarbeit in anderen Institutionen und die Öffentlichkeitsarbeit.
Die BAGüS vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Bundesregierung und nimmt die ihr nach Gesetz übertragenen Aufgaben wahr.
Ein Video in Deutscher Gebärdensprache wird angezeigt.
Unsere Ziele
Ziele der BAGüS-Mitglieder sind die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und die Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf.
Was wir dafür tun?
Die Mitglieder der BAGüS entwickeln dafür gemeinsam lebens- und praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung von Bundesgesetzen und tragen damit zu einer budesweiten einheitlichen Rechtsanwendung bei. Darüber hinaus stellt die BAGüS ihr Wissen den zuständigen parlamentarischen Gremien, den Ministerien des Bundes und der Länder und kommunalen Entscheidungsträgern zur Verfügung. Sie arbeitet eng mit Fach- und Selbsthilfeverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege und anderen Trägern von Einrichtungen und sozialen Diensten zusammen.
Ein Video in Deutscher Gebärdensprache wird angezeigt.
Unsere Aufgaben
Die Mitglieder der BAGüS sind zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) und der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Hinzu kommen weitere Leistungen nach dem SGB XII. Die genaue Aufgabenverteilung obliegt den Ländern und kann von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Vor allem die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege umfassen eine Vielzahl von Leistungsbereichen. Zu den wichtigsten dieser Bereiche zählen ...
... für die Menschen mit Behinderungen
Leistungen zur Unterstüzung des Lebens in den eigenen vier Wänden oder in besonderen Wohnformen, insbesondere Assistenzleistungen und Leistungen für den Wohnraum
vorschulische Förderung, vor allem in integrativen und heilpädagogischen Kindergärten
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, vor allem in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Leistungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen von Budgets für Arbeit
Versorgung mit Hilfsmitteln, etwa Rollstühlen oder den jeweiligen Bedürfnissen angepassten Pkws
... für die Menschen mit Pflegebedarfen
Pflege und Betreuung in teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulant, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen
Ziel der unserer Mitglieder ist es, Menschen mit Behinderungen ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen. Im Jahr 2021 unterstützen unsere Mitglieder 980.000 Menschen mit rund 22 Milliarden Euro mit Leistungen der Eingliederungshilfe.
Zur Leichten Sprache wechseln.
Aktiviere Audio-Unterstützung.
Ein Video in Deutscher Gebärdensprache wird angezeigt.
Wohnen in den eigenen vier Wänden
Deutschlandweit unterstützen unsere Mitglieder über 228.000 Menschen mit Behinderungen dabei, trotz ihrer Einschränkungen in den eigenen vier Wänden zu leben.
Zur Leichten Sprache wechseln.
Aktiviere Audio-Unterstützung.
Ein Video in Deutscher Gebärdensprache wird angezeigt.
Teilhabe am Arbeitsleben
Arbeit gibt Selbstvertrauen und Anerkennung – auch und gerade Menschen mit Behinderungen. Für WfbM-Leistungen zahlen unsere Mitglieder jährlich rund 4,8 Milliarden Euro – das entspricht etwa 17.600 Euro pro Arbeitsplatz.
Zur Leichten Sprache wechseln.
Aktiviere Audio-Unterstützung.
Ein Video in Deutscher Gebärdensprache wird angezeigt.
Teilhabe an Bildung
Inklusion bedeutet auch Chancengleichheit in der Bildung. Wir untertützen 92.000 Menschen mit Hilfen zur Schulbildung und zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule.
Zur Leichten Sprache wechseln.
Aktiviere Audio-Unterstützung.
Ein Video in Deutscher Gebärdensprache wird angezeigt.
Wir stellen uns vor
Wer sind wir?
Wir sind die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der über-örtlichen Träger
der Sozial-Hilfe und der Eingliederungs-Hilfe in ganz Deutschland.
Das ist sehr lang.
Deshalb heißen wir kurz BAGüS.
Zu uns gehören die Bundes-Länder
oder Gemeinde-Verbände.
Und Ämter.
Zum Beispiel:
Landes-Amt für Soziales und Versorgung in Brandenburg
Kommunaler Sozial-Verband Sachsen
Und die Landschafts-Verbände in Nordrhein-Westfalen:
Landschafts-Verband Rheinland, kurz LVR
Landschafts-Verband Westfalen-Lippe, kurz LWL
Warum gibt es uns?
Die BAGüS hat diese Ziele:
Durchsetzung von Rechten und Leistungen von Menschen in besonderen Lebens-Umständen.
Zum Beispiel Menschen mit Behinderung.
Gesetze und Regeln für Menschen in besonderen Lebens-Umständen verständlich umsetzen.
Zum Beispiel für Menschen mit Behinderung.
Außerdem haben wir das Ziel mit Behörden zu arbeiten.
Unsere Mitglieder haben Interessen.
Diese Interessen vertreten wir vor der Bundes-Regierung.
Einige Aufgaben der BAGüS stehen im Gesetz
und diese Aufgaben nehmen wir ernst.
Unsere Ziele
Unsere Ziele
Wir möchten normale Teilhabe von Menschen mit Behinderung
in der Gesellschaft.
Und die Unterstützung von Menschen,
die gepflegt werden.
Was tun wir dafür?
Die BAGüS hat Mitglieder.
Und die Mitglieder haben immer neue Ideen,
wie Menschen mit Behinderung teilhaben können.
Unsere Mitglieder entwickeln Tipps.
Zum Beispiel für Gesetze.
Damit helfen sie in ganz Deutschland Rechte weiter zu entwickeln.
Wir arbeiten zusammen mit:
Fach-Leuten
Selbst-Hilfe-Verbänden
Sozialen Dienste
Und anderen Einrichtungen
Unsere Aufgaben
Unsere Mitglieder sind zuständig für diese Gesetze:
Leistungen der Eingliederungs-Hilfe
aus dem Sozial-Gesetz-Buch 9
Hilfe zur Pflege
aus dem Sozial-Gesetz-Buch 12
Und anderen Leistungen
aus dem Sozial-Gesetz-Buch 12
Die genaue Aufgaben-Verteilung kann in jedem Bundes-Land anders sein.
Die Eingliederungs-Hilfe und die Hilfe zur Pflege haben viele Bereiche.
Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen:
Leistungen zur Hilfe für das Leben in der eigenen Wohnung oder in einer besonderen Wohn-Formen. Früher lebten einige Menschen in Heimen, auch Wohnheime oder stationäre Einrichtungen genannt. Die heißen jetzt: besondere Wohn-Formen.
Förderung von Kindergarten-Plätzen für Kinder mit und ohne Behinderung und heilpädagogischen Kindergärten
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben. Vor allem in Werkstätten für behinderte Menschen. Kurz WfbM. Und auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Hilfs-Mittel, zum Beispiel Rollstühle oder spezielle Autos
Für Menschen mit Pflege-Bedarf:
Pflege und Betreuung in Pflege-Einrichtungen
In stationären Pflege-Einrichtungen und in teil-stationären
Stationär heißt: Es ist immer jemand zur Pflege da. Tag und Nacht.
Teil-stationär heißt: Es ist jemand für einige Stunden zur Pflege da.
Man kann auch ambulante Pflege bekommen. Das heißt ein Pflege-Dienst kommt zu einem nach Hause.
Ihr Browser ist nicht mehr zeitgemäss!
Updaten sie ihren Browser um diese Webseite richtig betrachten zu können.
Auf unseren Internetseiten verwenden wir Cookies. Ein Cookie ist eine Textinformation, die die besuchte Website über den Webbrowser auf dem Computer des Betrachters („Client“) platziert. Der Cookie wird entweder vom Webserver an den Browser gesendet oder von einem Skript (etwa JavaScript) in der Website erzeugt. Der Client sendet die Cookie-Information bei späteren, neuen Besuchen dieser Seite mit jeder Anforderung wieder an den Server. Um Ihnen eine angenehmere Erfahrung zu bieten, nutzen wir Cookies beispielsweise zum Speichern Ihrer Spracheinstellungen oder zur Erhebung von anonymen statistischen Daten, mit welchen wir das Besuchererlebnis/die Ergonomie auf unseren Online-Diensten optimieren können.
Cookies helfen uns dabei, unser digitales Angebot besser zu gestalten. Dabei setzen wir eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern wie z.B. YouTube oder Google ein.
Sie können hier oder in Ihren Browsereinstellungen das Setzen von technisch nicht erforderlichen Cookies einschränken, verhindern oder widerrufen. Sie können auch die automatische Löschung von Cookies bei der Schließung des Browserfensters veranlassen. Weitere Informationen zu den eingesetzten Cookies und der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Unten finden Sie die Cookies in Kategorien aufgeteilt, wobei Sie die Kategorie mittels Opt-in aus- oder abwählen können.
Diese Cookies und Services sind nötig, damit Sie unsere Online-Dienste besuchen und deren Features verwenden können. Ohne sie können zum Beispiel Services wie Login (Sessions), Spracheinstellungen, Einkaufswagen und Privacy-Einstellungen sowie sicherheitsrelevante Services nicht bereitgestellt werden. Mit Ausnahme des Logins (Sessions), werden keine schützenswerten Informationen gesammelt, welche Sie identifizieren können. Die Verwendung der unbedingt (technisch) erforderlichen Cookies können Sie nicht abwählen, da ohne diese eine Nutzung der Seite nicht möglich ist (vgl. § 25 Abs. 2 TTDSG).
lwl-tutorial
Notwendig für die Navigation durch die Seitenebenen zur Anzeige der Unterseiten in der Navigation.
Lebenszeit: Dauerhaft
django_language
Bestimmt die bevorzugte Sprache des Besuchers. Ermöglicht der Webseite, beim erneuten Besuch des Besuchers die bevorzugte Sprache festzulegen.
Lebenszeit: 1 Jahr
csrftoken
Hilft, Cross-Site Request Forgery- (CSRF-) Angriffe zu verhindern.
Lebenszeit: 1 Jahr
Mit Ihrer Einwilligung verwenden wir die Open-Source-Software Matomo zur Analyse und statistischen Auswertung der Nutzung der Website. Hierzu werden Cookies eingesetzt. Die dadurch erhaltenen Informationen über die Websitenutzung werden ausschließlich an unsere Server übertragen und in Nutzungsprofilen zusammengefasst. Eine Weitergabe der erfassten Daten an Dritte erfolgt nicht. Die IP-Adressen werden anonymisiert (IPMasking), sodass eine Zuordnung zu einzelnen Personen nicht möglich ist. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.
_pk_id*
Erfasst Statistiken über Besuche des Benutzers auf der Website, wie z.B . die Anzahl der Besuche, durch schnittliche Verweildauer auf der Website und welche Seiten gelesen wurden.
Domäne: https://piwik.lwl.org/piwik/piwik.js
Lebenszeit: 1 Jahr
_pk_ses*
Wird von Piwik Analytics Platform genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nach zu verfolgen.
Domäne: https://piwik.lwl.org/piwik/piwik.js
Lebenszeit: 1 Tag
_pk_ref.*
Speicherung der ID der Herkunftsseite (referrer ID)
Domäne: https://piwik.lwl.org/piwik/piwik.js
Lebenszeit: 6 Monate
Videos der Plattform YouTube werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von Youtube akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.
Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Domäne: google.com
Lebenszeit: 6 Monate
PREF
Dieses cookie speichert Ihre Präferenzen und andere Informationen, insbesondere bevorzugte Sprache, wie viele Suchergebnisse auf Ihrer Seite angezeigt werden sollen und ob Sie den SafeSearch-Filter von Google aktivieren möchten oder nicht.
Domäne: .youtube.com
Lebenszeit: 2 Jahre
CONSENT
Domäne: .youtube.com
Lebenszeit: 6 MONATE
VISITOR_INFO1_LIVE
Hierbei handelt es sich um ein Cookie, das YouTube setzt, um die Bandbreite des Nutzers zu berechnen.
Domäne: .youtube.com
Lebenszeit: 6 Monate
YSC
Registriert eine eindeutige ID, um Statistiken der Videos von YouTube, die der Benutzer gesehen hat, zu behalten.
Domäne: .youtube.com
Lebenszeit: Session
In einigen Bereichen unseres Angebotes haben wir als Service Kartenangebote von Google-Maps oder Videos der Plattform YouTube eingebunden. Wenn Sie diese Angebote nutzen wollen, ist es erforderlich, die Verwendung der Google-Cookies zu akzeptieren. Die Einwilligung können Sie auch erst erklären, wenn Sie ein solches Angebot nutzen wollen. Wir weisen darauf hin, dass der LWL keinerlei Einfluss darauf hat, wie Google die erhobenen Daten verarbeitet. Es ist des Weiteren sehr wahrscheinlich, dass Ihre Daten in die USA oder andere Drittländer übermittelt werden, welche kein der DS-GVO entsprechendes Schutzniveau bieten. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt jedoch keine Übermittlung von Daten an Google.
Wenn Google Maps aktiviert ist, kann Google zum Zwecke der einheitlichen Darstellung der Schriftarten Google Web Fonts verwenden.
Beim Aufruf von Google Maps lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte
und Schriftarten korrekt anzuzeigen.