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Ein Mann mit einer schwierigen Mehrfachbehinderung lebt in seiner eigenen Wohnung. Quelle: © LWL

Stärkung der Selbstbestimmung

Ziel unserer Mitglieder ist es, Menschen mit Behinderungen ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen. Im Jahr 2021 unterstützen unsere Mitglieder 980.000 Menschen mit rund 23 Milliarden Euro mit Leistungen der Eingliederungshilfe.

Die Mitglieder einer Wohngemeinschaft frühstücken zusammen. Quelle: © LWL

Wohnen in den eigenen vier Wänden

Deutschlandweit unterstützen unsere Mitglieder im Jahr 2021 rund 260.000 Menschen mit Behinderungen dabei, trotz ihrer Einschränkungen in den eigenen vier Wänden zu leben.

Ein Mann sägt Holz in einer Werkstatt. Quelle: © LWL

Teilhabe am Arbeitsleben

Arbeit gibt Selbstvertrauen und Anerkennung – auch und gerade Menschen mit Behinderungen. Für WfbM-Leistungen zahlen unsere Mitglieder jährlich rund 5,1 Milliarden Euro – das entspricht etwa 18.300 Euro pro Arbeitsplatz.

Eine Frau ist auf dem Uni-Campus mit Ihrer Gebärdendolmetscherin und Ihrer Kommilitonin. Quelle: © LWL

Teilhabe an Bildung

Inklusion bedeutet auch Chancengleichheit in der Bildung.
Wir untertützen 92.000 Menschen mit Hilfen zur Schulbildung und zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule.

Wer wir sind

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe (SGB XII) und der Eingliederungshilfe (SGB IX) in Deutschland.

Je nach Landesrecht sind dies entweder die Bundesländer selbst oder höhere Kommunalverbände wie etwa die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR), der Landeswohlfahrtsverband Hessen oder der Kommunale Sozialverband Sachsen.

Welchen Zweck verfolgen wir?

Zweck der BAGüS sind Zusammenarbeit und Austausch in organisatorischen, fachlichen und fiskalischen Fragen mit dem Ziel

  • zu weitestgehend einheitlicher Rechtsanwendung, wirksamer Gestaltung der Leistungen für Menschen in besonderen Lebenslagen,
  • zu effektivem Verwaltungshandeln sowie zur Weiterentwicklung lebensnaher und praxisgerechter rechtlicher Regelungen beizutragen.

Zweck der BAGüS ist auch die Mitarbeit in anderen Institutionen und die Öffentlichkeitsarbeit.

Die BAGüS vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Bundesregierung und nimmt die ihr nach Gesetz übertragenen Aufgaben wahr.

Unsere Ziele

Ziele der BAGüS-Mitglieder sind die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und die Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf.


Was wir dafür tun?

Die Mitglieder der BAGüS entwickeln dafür gemeinsam lebens- und praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung von Bundesgesetzen und tragen damit zu einer budesweiten einheitlichen Rechtsanwendung bei.  Darüber hinaus stellt die BAGüS ihr Wissen den zuständigen parlamentarischen Gremien, den Ministerien des Bundes und der Länder und kommunalen Entscheidungsträgern zur Verfügung. Sie arbeitet eng mit Fach- und Selbsthilfeverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege und anderen Trägern von Einrichtungen und sozialen Diensten zusammen.

Unsere Aufgaben

Die Mitglieder der BAGüS sind zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) und der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Hinzu kommen weitere Leistungen nach dem SGB XII. Die genaue Aufgabenverteilung obliegt den Ländern und kann von Bundesland zu Bundesland abweichen.

Vor allem die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege umfassen eine Vielzahl von Leistungsbereichen. Zu den wichtigsten dieser Bereiche zählen ...

... für die Menschen mit Behinderungen

  • Leistungen zur Unterstüzung des Lebens in den eigenen vier Wänden oder in besonderen Wohnformen, insbesondere Assistenzleistungen und Leistungen für den Wohnraum 
  • vorschulische Förderung, vor allem in integrativen und heilpädagogischen Kindergärten
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, vor allem in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Leistungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen von Budgets für Arbeit
  • Versorgung mit Hilfsmitteln, etwa Rollstühlen oder den jeweiligen Bedürfnissen angepassten Pkws

... für die Menschen mit Pflegebedarfen

  • Pflege und Betreuung in teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulant, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen