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Landesamt für Soziales

Das Landesamt für Soziales betreut über 250.000 Saarländer. Das Aufgabenspektrum umfasst die Feststellung von Behinderungen, Hilfeleistungen bei der Eingliederung behinderter Personen, Frühfördermaßnahmen und Unterstützung bei der Integration von Kindern in Kindergärten und Schulen, Entschädigung für Kriegsopfer und Opfer von Gewalttaten bis hin zur Gewährung von Blindheitshilfe, der Hilfe für pflegebedürftige Menschen und die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Außerdem beherbergt das Landesamt für Soziales die Zentrale Gutachtenstelle für Landesbedienstete, die Zentralstelle für Gesundheitsberufe und das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie, sowie eine gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation. Hier bieten wir als Rehabilitationsträger behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen Beratung und Unterstützung.

Stefan Funck

Vorstandsmitglied und ständiger Vertreter in der Hauptversammlung
Direktor des Landesamtes für Soziales Saarland

Hochstraße 67
66115 Saarbrücken

www.saarland.de/las/DE/home/home_node.html

s.funck@las.saarland.de

Tel: 0681 9978-2226

Foto von Stefan Funck

Landesgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Der Landtag des Saarlandes hat das Gesetz am 13.Juni 2018 beschlossen.

Download des Gesetzes im PDF-Format

Eine Hand hält drei Paragraphensymbole. Quelle: © sdecoret /stock.adobe.com

Landesrahmenvertrag für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Die Verhandlungen der der Träger der Eingliederungshilfe und der Vereinigungen der Leistungserbringer sind noch nicht abgeschlossen. Sobald der Vertrag abgeschlossen wurde, werden wir Sie hier informieren.

Ein Mann liest ein Dokument. Quelle: © cameravit/stock.adobe.com