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Kommunaler Sozialverband Sachsen

Im Mittelpunkt der Arbeit des kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) stehen behinderte, hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Verbandes bildet die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Er ist zudem überörtliche Betreuungsbehörde, vollzieht Förderrichtlinien u. a. nach dem Landesjugendhilfegesetz sowie im Rahmen von Aufwendungen für Investitionen und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und erfüllt die Aufgaben des Integrationsamtes aus dem Schwerbehindertenrecht sowie dem Sozialen Entschädigungs- und Fürsorgerecht.

Sächsische Änderungsgesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches

Der Sächsische Landtag hat am 27. Juni 2018 das Gesetz beschlossen. Am 25. Juli 2018 wurde das Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

Download des Gesetzes im PDF-Format

Eine Hand hält drei Paragraphensymbole. Quelle: © sdecoret /stock.adobe.com

Landesrahmenvertrag für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Am 5. August 2019 haben die Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer den Vertrag unterzeichnet.

Download des Landesrahmenvertrags im PDF-Format

Ein Mann liest ein Dokument. Quelle: © cameravit/stock.adobe.com